Rechtliche Betreuung: Sicherheit und Unterstützung

Was ist eine Betreuung 

In dem Beschluss zur Einrichtung der Betreuung muss genau bestimmt werden, welchen Aufgabenkreis der Betreuer hat (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB, § 286 Abs. 1 Ziffer 1 FamFG). Das können einzelne Angelegenheiten oder auch größere Bereiche sein.

Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht einen Betreuer bestellt wird. Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 BGB). 

Bereiche, die die Betroffenen eigenständig erledigen können, dürfen den Betreuern nicht übertragen werden. Was die Betreuten noch selbst tun können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt. 

Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis zu vertreten bzw. zu unterstützen. Von seiner Vertretungsbefugnis erfasst werden aber nur die Handlungen innerhalb des ihm zugewiesenen Aufgabenkreises.

Menschen, die nicht selbst für sich entscheiden können, bekommen einen rechtlichen Betreuer. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn man eine psychische oder geistige Behinderung hat. In diesem Text beantworte ich die wichtigsten Fragen zur rechtlichen Betreuung.

Der Betreuer übernimmt die rechtliche Vertretung für die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt wurde. Das können zum Beispiel sein: Vermögenssorge (Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr), Gesundheitssorge (Arztgespräche, Einwilligung in medizinische Maßnahmen), Aufenthaltsbestimmung (Heim- oder Krankenhauseinweisung), Behördenangelegenheiten (Antragstellungen). Der Begriff "rechtliche Betreuung" bedeutet, dass der Betreuer selbst keine tatsächliche Hilfe leistet, sondern dafür zuständig ist, diese zu organisieren. Ich als Betreuer der die rechtliche Betreuung übernehme,

  • ist der persönliche Ansprechpartner der Betroffenen Person,
  • sorge für ein menschenwürdiges Lebensumfeld,
  • organisiere weitere Hilfen
  • Helfe bei Behörden, Versicherungen und andere Institutionen

In unserem modernen Betreuungsrecht steht der tatsächliche Hilfebedarf betroffener Menschen im Vordergrund. Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Das Gericht ordnet die Betreuung nur für die konkreten Aufgabengebiete an, in denen der Betroffene tatsächlich Unterstützungsbedarf hat.


Die Anhörung

ist ein persönliches Gespräch des Betreuungsrichters oder Betreuungsrichterin mit dem Betroffenen, die einer Betreuerbestellung voran gehen muss.


Aufgabenkreise:

sind die Bereiche von Aufgaben, wobei der Betreuer unterstützen soll, z.B. die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, weil der Betreute diese Aufgaben ganz oder teilweise nicht besorgen kann.


Betreute

ist die Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen-, seelischen- oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.


Betreuer:

werden vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) bestellt und sind gesetzliche Vertreter der betreuten Person.


Rechenschaftspflicht

des Betreuers besteht gegenüber dem Amtsgericht: Diese erfolgt z.B. durch Berichte zur Lebenssituation des Betreuten und gegebenenfalls durch Rechnungslegung über das Vermögen. 

Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung bekommen Menschen über 18 Jahre, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die eine geistige Erkrankung, körperliche oder seelische Behinderung haben. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer. Seit den 90er Jahren hat sich die Zahl der Betreuungen ungefähr verdreifacht. Dies könnte daran liegen, dass immer mehr Menschen in Deutschland sehr alt werden. Dadurch gibt es immer mehr Menschen mit Alterserkrankungen, wie zum Beispiel Alzheimer oder Demenz. Viele sind auch einfach mit den Behörden und Formalitäten total überlastet, oder in der Lebenssituation ist gerade ein totales Chaos entstanden und man findet keinen Ausweg aus dieser Lage.

 

Wie kommt es zur einer Betreuung?
Eine Betreuung kann man für sich selbst beantragen oder für eine andere Person anregen. Den Antrag kann man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen.  

Hat das Betreuungsgericht so einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer und entscheidet, für welche Bereiche eine Betreuung stattfinden soll. Wenn der Betreute damit nicht einverstanden ist, kann er Beschwerde dagegen einlegen. Das Gericht muss diese Beschwerde prüfen.

Kann man seinen Betreuer selbst bestimmen?
Ja und Nein. Das Gericht muss Ihre Wünsche anhören, doch ist es nicht dazu verpflichtet, sich daran zu halten. In einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll, falls Sie einen brauchen. 

Wie lange dauert eine Betreuung?
Das Gericht setzt die Betreuung entweder für 6 Monate fest, wenn Eile geboten ist (z.B. wenn der Betreute im Koma liegt). Dies ist eine vorläufige Betreuung.

oder

Eine endgültige Betreuung (Dauer zwischen 1 bis 7 Jahren). Das Betreuungsgericht setzt eine Dauer der Betreuung nach dem ärztlichen Gutachten und der Anhörung des Betroffenen fest und prüft nach dieser Zeit erneut, ob eine Verlängerung notwendig ist. Die Voraussetzungen werden also erneut geprüft (ärztliche Gutachten, Anhörung). Stellt sich dabei heraus, dass die Betreuung nicht mehr erforderlich ist, wird sie aufgehoben. Spätestens mit dem Tod des Betreuten endet die Betreuung.

Anordnung einer gesetzlichen Betreuung

  • Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen-, seelischen- oder geistigen Erkrankung/Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. 
  • Typische Krankheiten, die einer Betreuung zugrunde liegen, sind Altersdemenzen (z.B. Alzheimer Demenz), Psychosen (Schizophrenie, Manie, Depressionen o.ä.), Suchtkrankheiten (insbesondere Alkoholismus und Drogen) und geistige Behinderungen.  
  • Beispiel: Die Anregung einer Betreuung (z.B. 35-jähriger Mann lebt allein in seiner Wohnung und hat ein Alkohol- und Drogensuchtproblem, zudem hat er Depressionen) erfolgt bei der Betreuungsbehörde oder direkt beim Betreuungsgericht. 

Die Betreuungsbehörde (Landkreis Lüchow-Dannenberg) erstellt in der Regel für das Betreuungsgericht einen Sozialbericht. Der Betreuungsrichter holt dann ein medizinisches Sachverständigengutachten ein (dies kann ein Gutachten vom Psychiater, oder ein Attest vom eigenen Hausarzt oder Facharzt sein), in dem zur Erforderlichkeit und zum Umfang der Betreuung Stellung genommen wird. Nach der Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht wird die Betreuung angeordnet und ein geeigneter Betreuer bestellt.

Was wir tun

Wir unterstützen den Menschen wieder ins Leben zurückzufinden.

Meine Aufgaben

Ich helfe Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistige, körperliche und seelische Behinderungen. Sie werden von mir im Rahmen der rechtlichen Betreuung gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Behörden, Institutionen, Vermietern, Versicherungen, Jobcentern, Arbeitsagentur, Einrichtungen etc. vertreten. Als rechtlicher Betreuer möchte ich dazu beitragen, die Situation des betroffenen Menschen zu verbessern und ihm ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.


Als persönlicher Ansprechpartner der von mir zu betreuten Menschen vertrete, unterstütze und berate ich.

Dieses Hilfeangebot kann jedoch nur funktionieren, wenn Sie es möchten und dabei unterstützen, denn schlussendlich ist es Ihr Leben.

 

 

 

Bei mir steht der Mensch (Betroffener) im Mittelpunkt

Mein Plan

Ich baue mit dem Betreuten ein Netzwerk aus Hilfen auf, damit die Betreute Person die Unterstützung bekommt, die Sie/Er braucht um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Das kann z.B. sein:

  • zur Stabilisierung oder Wiederherstellung der Gesundheit,
  • bei der Durchsetzung ihrer finanziellen Ansprüche und zur Absicherung des Lebensunterhalts,
  • zur Sicherung, Herstellung der Wohnsituation,
  • bei der Organisation weiterer Hilfen.
  • Schuldenregulierung.
  • Begleitung zu den Fachärzte, Kliniken usw.
  • Unterstützung beim Wiederaufbau der Tagesstruktur 
  • Klärung der Behördenangelegenheiten
  • Hilfe bei den Energiekosten
  • Bessere Übersicht der finanziellen Mittel
  • Organisation von ärztlicher-/ therapeutischer- oder pflegerische Hilfe
  • Suchtberatung
  • Entgiftung und Entwöhnung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Rentenangelegenheiten
  • ggf. Heimplatz / Einrichtung

Jeder Mensch ist individuell, jeder hat seine eigene Ausgangssituation! 

Über mich:

Ich bin Gregor Herwig

bin 44 Jahre alt

Mein Beruflicher Werdegang

3 Jahre Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 

14 Jahre Dienst in einer Behörde, zu meinen Aufgabengebieten gehörten:

  • Gewerberecht
  • Einwohnermelde- und Passrecht
  • allgem. Ordnungsrecht
  • Rentenangelegenheiten
  • teilweise Ausländerrechtliche Angelegenheiten
  • Wohnungslose

2 Jahre Dienst in der Agentur für Arbeit

  • Angelegenheiten nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I, Berufsausbildungbeihilfe usw.)

2 Jahre Dienst beim Jobcenter

  • Dort in der Leistungsgewährung tätig gewesen

 

 

Seit 2018 als hauptberuflicher Betreuer im Amtsgerichtsbezirk Dannenberg (Elbe) freiberuflich tätig.

 

Derzeit studiere ich nebenberuflich Betreuungsrecht, damit ich bestmöglich Ihnen Helfen kann.

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